e56763416263325a9ae0b587ef3827293ff29b27

ℹ️ Unsere Website wird aktuell überarbeitet!

Es kann daher vereinzelt zu fehlerhaften Texten oder Darstellungsproblemen kommen. Vielen Dank für Dein Verständnis. 😊

Satzung

§1 Name, Sitz & Zweck


Name: Der Name des Vereins ist "Kinder- und Jugendinteressenvertretung Hessen (KiJuIV Hessen)".
Vereinsstatus: ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.). Zudem berufen wir uns auf Artikel 12 & 13 der UN-Kinderrechte.
Sitz: Neunkirchner Weg 5, 64397 Modautal-Brandau
Zweck: Der Zweck des Vereins ist die Vertretung von Kindern und Jugendlichen in die Politik und die Stärkung von Kindern- und Jugendrechten in Hessen. Mit dem ziel alle Kinder- und Jugendvertretungen Hessens in ein Gremium zu bündeln.


§2 Mitglieder*, Vorstand, Berater*innen & Mitgliedschaft

Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im Verein ist offen für Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 27 Lebensjahres.
Vorstandsmitglieder: Der KiJuIV Hessen hat 2 Vorstandsmitglieder, welche den Verein nach innen und außen Vertreten.
Wahl des Vorstands: Der Vorstand wird jedes Jahr auf einer Klausurtagung gewählt.
Berater*innen: Der KiJuIV Hessen wird von maximal 2 freiwilligen Fachkräften beraten und Unterstützt.
Beiträge: Die Höhe der Beiträge und die Zahlungsbedingungen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.


§3 Sitzungen

Sitzungen: Der Verein trifft sich alle 1-2 Monate zu Sitzungen, die in Präsenz oder online stattfinden können. Bei nicht Einhaltung eines Termins durch selbstverschuldetes Verhalten also nicht bei Krankheit, Terminen, Schule, Arbeit etc. muss das Mitglied selbst für seine Kosten tragen.

§4 Sonstiges

Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ⅔ Mehrheit der Mitglieder* beschlossen werden.